Der Bus-Führerschein lässt sich in folgende Klassen aufgliedern:
Klasse D – Mindestalter 21 Jahre | Vorbesitz der Klasse B
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Klasse DE – Mindestalter 21 Jahre | Vorbesitz der Klasse D
Schließt die Klassen BE, D1E sowie C1E sofern der Inhaber Klasse C1 besitzt mit ein Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Klasse D1 – Mindestalter 21 Jahre | Vorbesitz der Klasse B
Schließt keine Klassen mit ein Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Klasse D1E – Mindestalter 21 Jahre | Vorbesitz der Klasse D1
Schließt keine Klassen mit ein Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.