Der Motorrad-Führerschein lässt sich in folgende Klassen aufgliedern:
Klasse AM – Mindestalter 16 Jahre
Schließt keine Klasse mit ein
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm3 und Fahrräder mit Hilfsmotor), die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen sowie dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad).
Klasse A1 – Mindestalter 16 Jahre
Schließt Klasse AM mit ein
Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkraftrad).
A2 (beschränkt) – Mindestalter 18Jahre
Schließt Klasse A1 und AM mit ein
Krafträder-auch mit Beiwagen-(Leistung nicht mehr als 35 kW (48PS), bei Drosslung nicht mehr als das doppelte 70kW (96PS), Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/ kg). Dreirädrige Kraftfahrzeug mit einer Leistung bis zu 15 kW dürfen geführt werden, da die Klasse A1 eingeschlossen ist.
Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)
A (direkt) – Mindestalter 24 Jahre
Schließt Klasse A2 und AM mit ein
Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)