B196

Fahrzeuge

Durch die erweiterung der Fahrerlaubnis der Klasse B um die Schlüsselzahl 196 sind Sie berechtigt zum Führen von Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Gilt nur in Deutschland
  • Fahrerschulung notwendig
  • Eintragung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (innerhalb eines Jahrer nach Beendigung der Fahrerschulung)

Fahrerschulung

Theoretische Schulung

mindestens 4 Unterrichtseinheiten (a 90 Minuten) klassenspezifischen theoretischen Unterricht

Praktische Schulung

mindestens 5 Unterrichtseinheiten (a 45 Minuten) in je folgenden Themen

  • Übungen zur Fahrzeugbeherrschung (5 x 45 Minuten)
  • Sonderfahrten (5 x 45 Minuten) auf
    • Bundes- oder Landstraße
    • Autobahnen

Gesetze zum nachlesen bei unklarheiten